Konzert für Menschenrechte

Keine Kultur ohne Menschenrechte, keine Menschenrechte ohne Kultur: Mit seinen Konzerten für Menschenrechte setzt der Musikverein seit 2014 tönende Zeichen für die Werte einer humanistisch geprägten Gesellschaft.

Das Konzert ist der Idee und den Inhalten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 gewidmet. Der diesbezügliche Beschluss in der Volksversammlung der Vereinten Nationen war eine Reaktion auf die Katastrophe von zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Die Menschenrechte sollten und sollen ein geistiger, kultureller und politischer Wegweiser für die Gestaltung einer anderen Welt der Zukunft sein. Auch heute gilt: die Welt müsste nicht so sein wie sie ist, wenn die Menschenrechte der Maßstab des Handelns wären. Die Prinzipien der Menschenrechte sind auch nicht nur für die „große Politik“ gemacht. Global denken, aber auch lokal Handeln ist der Auftrag der Zeit. Alle Menschen, die Verantwortung tragen – wo immer sie leben – sind angesprochen und aufgefordert, nicht zuzuschauen, sondern Entscheidungen im Geist der Menschenrechte zu treffen (….)

In diesem Sinne sollen die Konzerte des Musikvereines, der von einer 200jährigen Geschichte geprägt ist, ein Zeichen für die Zukunft sein. Die Welt von heute – auch unsere kleine Welt,  in der wir leben – braucht neue Anschübe im Geist der Menschrechte. Wir wissen und spüren es, es gibt keine Kultur ohne Menschenrechte und es gibt keine Menschenrechte ohne Kultur. Dies festzustellen wäre zu wenig. Darum muss mit unseren Möglichkeiten gearbeitet werden.

Altbürgermeister Alfred Stingl (Vizepräsident des Musikvereins für Steiermark)